Grieser-Anwaelte

Joachim Winkler :

Rechtsanwalt Winkler wurde 1949 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur 1968 leistete er von 1968 bis 1970 seinen Wehrdienst und begann danach das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Heidelberg.

Nach der ersten Juristischen Staatsprüfung folgte der Referendardienst am Landgericht Mannheim und beim Rechtsamt der Stadt Karlsruhe. Nach der zweiten Juristischen Staatsprüfung trat er zunächst als angestellter Rechtsanwalt in die Kanzlei ein.

Nach einer mehrmonatigen Abordnung in eine zum Mandantenkreis gehörende Großforschungseinrichtung wurde er Anfang 1980 Sozius der Kanzlei. Seine Tätigkeit bestand zunächst in der Bearbeitung vorwiegend zivil- und arbeitsrechtlicher Mandate.

Seit Mitte der 1980er Jahre ist RA Winkler schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig und vertritt hier Ärzte und Kliniken aller medizinischen Fachrichtungen und deren Haftpflichtversicherungen.

Auf dem Gebiet des Haftungsrechts liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Vertretung von Behörden und sonstigen Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Ferner gehört zu seinem Aufgabenbereich auch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate der Kanzlei und hier insbesondere die Prozessvertretung von Kliniken und sonstigen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern.


Ingrid Oberländer :

Rechtsanwältin Oberländer wurde 1953 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim mit der ersten Juristischen Staatsprüfung 1979. Im Anschluss an den Referendardienst, der beim Landgericht Karlsruhe und Amtsgericht Bruchsal absolviert wurde, folgte die zweite Juristische Staatsprüfung 1981/1982.

Unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen trat Frau RAin Oberländer Anfang 1982 zunächst als angestellte Rechtsanwältin in die Kanzlei ein, der sie seit 1986 als Sozia angehört.

Frau Rechtsanwältin Oberländer war von Anfang an schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Bearbeitung und Betreuung zivilrechtlicher Mandate (u.a. Mietsachen, Unfallschadenregulierungen, Haftpflichtsachen etc.) einschließlich der zugehörigen Prozessvertretungen vor den Gerichten. Zu ihren Aufgaben gehören schließlich auch Forderungsbeitreibungen gegen Schuldner und die Durchführung von Zwangsvollstreckungen.

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Joachim Winkler
Ingrid Oberländer

Sie verfügt über eine fast 30-jährige Berufserfahrung als Scheidungsanwältin und hat sich hier insbesondere auf Fragen des Unterhaltrechtes, der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung sowie der Abfassung von Eheverträgen spezialisiert. Hier steht die Suche nach möglichst einvernehmlichen Lösungen stets im Vordergrund, zumal die Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen gerade auf dem Gebiet des Scheidungsrechts als Optimalziel der anwaltschaftlichen Tätigkeit betrachtet werden kann. Die Erfahrung hat auch gelehrt, dass eine möglichst frühzeitige Regelung der finanziellen Belange die mit einer Scheidung ohnehin verbundenen emotionalen Belastungen zu mindern vermag.

Auf dem Gebiet des Erbrechts gilt erfahrungsgemäß, dass rechtzeitig getroffene Regelungen in Form letztwilliger Verfügungen (Testament/Erbvertrag), Vorsorgevollmachten auch in Form einer Patientenverfügung unverzichtbar sind, um sicherzustellen, dass das Gewollte auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Wenn Sie auf den genannten Gebieten Beratungs- bzw. Handlungsbedarf sehen, sollten Sie sich daher möglichst frühzeitig mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen und mit Frau Rechtsanwältin Oberländer einen Termin vereinbaren.